Anlass

für das Studienprojekt „Großgemeinden und Raumordnung“

 

 

Im dünn besiedelten Nachbarland Brandenburg hat eine umwälzende Reform stattgefunden: Aus zuletzt 1.479 Gemeinden wurden durch freiwillige oder gesetzlich erzwungene Zusammenlegungen innerhalb von 2 Jahren 435 Gemeinden. Der 26. Oktober 2003, Tag der landesweiten Kommunalwahlen markierte den vorläufigen Endpunkt des "Großprojektes": Brandenburg hat jetzt mit durchschnittlich 68 km² nach Nordrhein-Westfalen die flächenmäßig größten Gemeinden. Die drittgrößte Stadt Deutschlands liegt nun im Norden Brandenburgs: Wittstock mit 442 km² und 18.000 Einwohnern, von der Fläche halb so groß wie Berlin. 20 ehemalige Umlandgemeinden des sogenannten „Kragenamtes“ Wittstock Land bilden mit der Stadt an der Dosse eine Großgemeinde. Weitere 29 Gemeinden im Land erstrecken sich auf einer Fläche von über 200 km². Amtsangehörige Gemeinden sollten zukünftig nicht weniger als 500 Einwohner, amtsfreie Gemeinden nicht weniger als 5.000 Einwohner haben.

 

Viele tun sich mit dieser Veränderung schwer. Über 200 ehemalige Gemeinden haben gegen die Zwangseingemeindung geklagt. Innenminister Schönbohm nennt sie die "gallischen Dörfer". Der Gemeindetag Brandenburg sammelte Unterschriften für einen Volksbegehren gegen die Reform und versuchte die Landesregierung dabei mit ihren eigenen Waffen schlagen: Nach dem Zufallsprinzip wurden aus einem Spendentopf Prämien für Unterzeichner von 100 Euro verteilt so wie einst das Land mit der sogenannten Kopfprämie Gemeinden lockte, freiwillig zu fusionieren.

 

Nicht wenige Projektmitglieder haben in ihren Brandenburger Heimatgemeinden den spannungsreichen,

emotionsgeladenen Prozess der Reform aus nächster Nähe miterlebt und wollten nun wissenschaftlich-planerisch nach Lösungen suchen:

- Was sind die Motive der Reform-Gegner?

- Können sich zwangsfusionierte Ortsteile überhaupt miteinander vertragen?

- Welche Konfliktbewältigungsstrategien bieten sich an?

- Wie sind die Erfahrungen aus den westdeutschen Gemeindeneugliederungen?

 

Und der andere große Fragenkomplex: Was macht die Landes- und Regionalplanung?

Ganz ohne Zweifel vertritt sie überörtliche Gemeinwohlbelange, die ohne eine bestimmte Gebietsschärfe ihrer Festlegungen nicht zur Wirkung gelangen können. Nach der Gemeindegebietsreform hat sich die Zielgenauigkeit der gemeindebezogenen landes- und regionalplanerischen Festlegungen um den Faktor 4 verschlechtert. In den durchschnittlich viermal so großen Gemeinden büßen wichtige Konzentrationsziele empfindlich ihre Wirkung ein:

- Ist der großflächige Einzelhandel nun auf der grünen Wiese auch offiziell erlaubt?

- Dürfen neue Wohnparks auch in Ortsteilen ohne Schienenanschluss gebaut werden?

- Darf das Gewerbegebiet aufs Dorf?

- Sind zentralörtliche Einrichtungen (u.a. Schule, Schwimmbad, Hochschule, Behörden) nun im Vorort erlaubt?

 

Ohne Planänderungen würde sich die Suburbanisierungsspirale schnell weiterdrehen. Soll und darf die Landes- und Regionalplanung den Ortsteil zum Gegenstand überörtlicher Planfestlegungen machen? Steuert sich nach? Wie machen es die anderen Länder?

 

Insgesamt 24 StudentInnen des ISR haben sich um diese Fragestellungen gesammelt und in einem einjährigen Hauptstudiumsprojekt die hier vorliegenden Ergebnisse und Empfehlungen erarbeitet. Zu den wichtigen Meilensteinen zählten dabei:

-           Exkursion zu den Regionalen Planungsstellen

-           Zwischenbericht (http://planung-tu-berlin.de/projekt/grossgemeinden/Zwischenbericht.doc),

-           Planspiel (s. Endbericht)

-           Workshop für Akteure der Kommunalaufsicht sowie der Landes- und Regionalplanung (s. Anhang zu diesem Bericht),

-           Präsentation im Rahmen des Projektwettbewerbs am ISR, (Ausstellungsteil (s. Anhang zu diesem Bericht) und einem Präsentationsteil - Vortrag ö.ä.). Das Projekt gewann für seinen Beitrag den 1. Preis.

-           Endbericht