Mündliche Prüfungen |
Am 30.4.2007 endete meine Prüfungsberechtigung.
Durchführung
(§ 7 PO):
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Ort der Prüfung
ist der Raum B109 im ISR (1. OG)
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Bitte den
Prüfungsbogen beim Prüfungsamt abholen (Tel. 314-22 513) und zur Prüfung
mitbringen.
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Anwesende: Prüfling, Prüfer und Beisitzer (Protokoll); TU-Angehörige
als Zuhörer möglich (auf Antrag des Kandidaten auszuschließen)
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Prüfungsdauer:
30-45 Minuten bei Schwerpunktprüfungen und Diplomprüfungen (Nebenfach), 15-30
Minuten bei Prüfungen im Vordiplom, Fach B.3 Planungstheorie sowie Disputation
Diplomarbeit
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Zusammenlegung
der beiden Schwerpunktprüfungen auf Antrag des/der Kandidaten/Kandidatin
(Kollegialprüfung - zwei Prüfer ohne Beisitzer)
Erwartungshorizont der Prüfer im Fachgebiet Orts-, Regional- und Landesplanung (B.7 Städtebau und Siedlungswesen, C.11 Infrastrukturplanung):
Vordiplom: Das Fachgebiet ist prüfungsberechtigt für das Fach B.7.
Hierzu werden im Grundstudium keine Lehrveranstaltungen angeboten. Daher
empfehlen wir, sich vor allem an Grundstudiums-Lehrveranstalter mit Prüfungsberechtigung
im Fach B.7 zu wenden (King, Kohlbrenner, Schulz). Das Fach C.11 wird im
Vordiplom nicht geprüft.
„Pflicht“ (Basiswissen):
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Planungsebenen der
Raumplanung, formelle und informelle Instrumente,
Leitbilder, Gegenstromprinzip und rechtliche
Verankerungen (Anpassungs-, Beteiligungsregelungen des BauGB, ROG)
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Städtebaulicher
Entwurf: Anforderungen, Bestandteile, Funktion und Maßstab für einen guten
städtebaulichen Entwurf
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FNP, B-Plan
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Beispiele
für Fachplanungen/sektorale Planungen und ihre Integration in die Raumplanung
(keine Vertiefung: ROG- und BauGB-Aussageschärfe genügt)
„Kür“:
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Vertiefung
von zwei bis drei frei gewählten Themen aus dem Gegenstandsbereich von B.7
Studienschwerpunkt III: Die mündliche Prüfung im Schwerpunkt III kann von
Prüfungsberechtigten der Fächer abgenommen
werden, die im Schwerpunkt vertreten sind (B.4, B.5, B.6, B.7, B.8, C.10,
C.11). Es wird empfohlen, sich an diejenigen zu wenden, deren Fachgebiete auch
eine Veranstaltung im Schwerpunkt III anbieten. PrüferIn kann nicht
sein, wer die schriftliche Arbeit im Schwerpunkt betreut hat oder
ausschließlich in den Fächern prüfungsberechtigt ist, auf die sich die
Schwerpunktarbeit bezog (d.h. bei uns die Fächer B.7 Städtebau und
Siedlungswesen (Bodennutzungsplanung II) und C.11 Infrastrukturplanung
(Verkehrs-, Energieplanung, Siedlungswasserwirtschaft) (vgl. § 6 Abs. 4
Prüfungsordnung mit Modifikation durch Prüfungsamt). Aufgrund des derzeitigen
Mangels am Prüfungsberechtigten gilt die Sondervereinbarung, dass auch Betreuer
von Schwerpunktarbeiten in demselben Fach die Schwerpunkt-Prüfung abnehmen
können. Genaueres ist beim Prüfungsamt zu erfragen.
„Pflicht“ (Basiswissen):
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Überblick
über den Studienschwerpunkt III (Schwerpunktfächer)
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Planungsebenen der
Raumplanung, formelle und informelle Planungen,
Leitbilder
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Gegenstromprinzip
und rechtliche Verankerungen (Anpassungs-, Beteiligungsregelungen des BauGB,
ROG)
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überörtliche Angelegenheiten/Belange
(u.a. Einzelhandel (Nahversorgung, zentrale Versorgungsbereiche),
Freizeitgroßvorhaben, Freiraumschutz, Hochwasserschutz, Konversion,
MIV/Verkehrsvermeidung, bzw. -verlagerung, Naherholung, Rohstoffsicherung,
Daseinsvorsorge soziale Infrastruktur, Standort- und Trassensicherung
technische Infrastruktur, Steuerung Suburbanisierung/Siedlungsentwicklung,
Windenergienutzung) und Möglichkeiten der Instrumentierung in Raumordnungsplänen
(z.B. ZO,
Gemeindefunktionen, Achsen, Gebietstypen: Vorrang-, Vorbehalts-,
Eignungsgebiet), vgl. § 7 ROG
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Beispiele
für Fachplanungen/sektorale Planungen und ihre Integration in die Raumplanung
(ROG- und BauGB-Aussageschärfe genügt)
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Verhältnis von Raumordnung
und Fachplanung
„Kür“:
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Vertiefung von
zwei bis drei frei gewählten Themen aus dem Gegenstandsbereich des
Studienschwerpunktes III
Diplomprüfung
(Nebenfach):
„Pflicht“ (Basiswissen):
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Planungsebenen der
Raumplanung, formelle und informelle Planungen,
Leitbilder
-
Gegenstromprinzip
und rechtliche Verankerungen (Anpassungs-, Beteiligungsregelungen des BauGB,
ROG)
-
Beispiele
für Fachplanungen/sektorale Planungen und ihre Integration in die Raumplanung
(ROG- und BauGB-Aussageschärfe genügt)
„Kür“:
-
Vertiefung
in zwei von vorher drei genannten Themenkomplexen aus dem Bereich des
Studienschwerpunktes
Diplomarbeitsprüfung (Disputation): Abschluss
der Diplom-Hauptprüfung, Prüfung direkt nach Bekanntgabe der Note der
Diplomarbeit. Prüfer ist der/die Betreuer/in der Diplomarbeit, bei
Gruppenprüfungen beide Betreuer/innen sowie alle Verfasser/innen der Arbeit.
Notengewichte (§ 22 PO)
1/10 = Prüfung Planungstheorie
1/10 = Disputation Diplomarbeit
2/10 = Schwerpunkt-Prüfung 1
2/10 = Schwerpunkt-Prüfung 2
4/10 = Diplomarbeit
Prüfungsberechtigte
(Neue StuPO von 1999)
Fach |
Prüfungsberechtigte (gültig bis 30.04.2007) |
A.2 Städtebauliches
Entwerfen |
Flecken, King, Kohlbrenner, Pahl-Weber, Schulz |
B.3 Planungstheorie
u Planungsgeschichte |
Atkinson, Hanisch |
B.4 Stadt-
und Regionalsoziologie |
Walther, Hafner (nur SSP-I-Prüfung) |
B.5 Geschlechterverhältnis
und Planung |
Bauhardt |
B.6 Stadt-
und Regionalökonomie |
Henckel, Spars |
B.7 Städtebau
und Siedlungswesen |
Atkinson, Flecken, King, Kohlbrenner, Krappweis,
Mitschang, Nuissl, Pahl-Weber, Schulz |
B.8 Ökologie
und Landschaftsplanung |
Giseke, Kenneweg, Kowarik |
B.9 Denkmalpflege
|
Dolff-Bonekämper |
C.10 Bau-
und Planungsrecht |
Schmidt-Eichstaedt |
C.11 Infrastrukturplanung
|
Atkinson, Henckel, King, Kohlbrenner, Krappweis,
Mitschang, Nuissl, Pahl-Weber, Schulz, Spars |
D.12 Datenerhebung
und -auswertung |
Meyer, Schubert
(Institut für Soziologie, FG Organisationssoziologie) |
D.13 Techniken
der Plandarstellung |
Fließbach, Schulz |
I Städtebau
und Wohnungswesen,
II Bestandsentwicklung und
Stadterneuerung,
III Örtliche und regionale Gesamtplanung
und
IV Raumplanung im internationalen
Kontext.